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PPL(A) Private Pilot

Mit der Privatpilotenlizenz PPL(A) nach EASA Teil-FCL erwerben Sie die Berechtigung einmotorige, kolbenbetriebene, zwei- und viersitzige Flugzeuge nach Sichtflugregeln für nicht-kommerzielle, also private Zwecke zu fliegen.

Die Lizenz PPL nach Teil FCL wird nach den Richtlinien der ICAO erteilt, ist weltweit gültig und kann Berechtigungen für verschiedene Luftfahrzeugklassen/-Muster enthalten.

Welche Voraussetzungen bringen Sie für die Ausbildung mit?

Der Bewerber für eine PPL (A) muss:

  • Ein Mindestalter §23 Abs. 2 LuftVZO mindestens 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung erreicht haben, Erlangung der Lizenz mit der Vollendung des 17 Lebensjahres

  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1 oder 2 sein

  • eine Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP) nachweisen

  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg beibringen (keine wesentlichen Vorstrafen)

  • eine Erklärung über schwebende Strafverfahren abgeben (keine wesentlichen Vorstrafen vorhanden)

  • Im Laufe der Ausbildung ein Flugfunkzeugnis (BZF) besitzen, welches parallel zur Flugausbildung erworben wird

Theoretische Ausbildung:

Die Theoretische Ausbildung findet sowohl in einem Online Theoriekurs als auch in unseren Flugschulen als Präsenzunterricht statt und umfasst insgesamt 9 Unterrichtsfächer:

 

  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde

  • Flugleistung und Flugplanung

  • Navigation

  • Luftrecht

  • Meteorologie

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • Kommunikation

  • Betriebliche Verfahren

  • Grundlagen des Fliegens

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Praktische Ausbildung:

Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens. 45 Flugstunden.

Die Praxis beinhaltet:

10 Stunden überwachter Alleinflug, davon min. 5 Stunden Allein-Überlandflug mit einem Überlandflug von mindestens 270 km(150 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf zwei anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden.

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Die praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz wird bei uns zum Beispiel auf einer modernen Tecnam P2008 durchgeführt. Als weitere Muster stehen die Diamond Katana DA20, DA40NG, DA40 TDI, Cessna C 152, C 172 zur Verfügung. 

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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die theoretische und praktische Ausbildung parallel oder auch nacheinander (erst Theorie, dann Praxis) durchzuführen.

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Prüfungen:

 

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.

Alle Fächer der theoretischen Prüfung werden im ,Multiple-Choice-Verfahren  geprüft.

Am Ende der Ausbildung findet die praktische Prüfung in Dauer von ca.90 min. mit einem Prüfer statt.

 Ablauf 
ANMELDUNG
THEORIEPHASE
THEORIEPRÜFUNG

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SPRECHFUNKZEUGNIS

PRAXISPHASE
PRAKTISCHE PRÜFUNG
PPL(A)

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BZF

Sprechfunkausbildung in deutsch oder kombiniert in deutsch und englisch

45 Stunden praktische Flugausbildung
PPL(A)
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