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  CB-IR(A) Kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung 

Voraussetzungen:

  • Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2

  • Allgemeines Sprechfunkszeugnis AZF, welches im Rahmen der Ausbildung erworben werden kann

  • Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache (ICAO LEVEL 4)

  • PPL(A) oder CPL(A) mit Nachtflugberechtigung (wenn IFR nachts geflogen werden soll)

  • Mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen

CB-IR(A)

Die Theoretische Ausbildung:

Die Theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst insgesamt 7 Fächer:

  •  Funknavigation

  •  Meteorologie

  •  Luftrecht

  •  IR Sprechfunkverkehr

  •  Menschliches Leistungsvermögen

  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse- Instrumentierung

  • Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes

Die theoretische Prüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung abgelegt werden.

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 40 Stunden Instrumentenflugzeit, wovon 10 Stunden auf einem Flugsimulator (mindestens FNPT I) absolviert werden können.

Die Ausbildung ist geeignet für Inhaber von privaten Luftfahrzeugen, da bis zu 30 h von 40 h auf dem eigenen Luftfahrzeug auch außerhalb der ATO absolviert werden können.

 Ablauf 
ANMELDUNG
THEORIEPHASE
THEORIEPRÜFUNG

SPRECHFUNKZEUGNIS

PRAXISPHASE
PRAKTISCHE PRÜFUNG
CB-IR(A)

AZF

40 Stunden praktische Flugausbildung
CB-IR(A)
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